Fortschrittsanzeige

Fahrkostenbefreiung - Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges und Erstattung

Information


Hier können Sie online den Antrag zur Kostenfreiheit des Schuljahres für ein Schuljahr beantragen.

Die Kostenfreiheit des Schulwegs wird grundsätzlich nur auf Antrag und jeweils für die Dauer eines Schuljahres genehmigt. Bei einem möglichen Wechsel der Ausbildungsrichtung oder einem Wechsel der Wahlpflichtfächergruppe ist stets ein neuer Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs zu stellen und die ausgehändigte Zeitkarte ist unverzüglich an die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport GV2, Neuhauser Straße 39 in 80331 München, bzw. über das jeweilige Schulsekretariat der Schule zurückzugeben. Ein möglicher Umzug oder ein möglicher Schulwechsel ist mit einer Änderungsanzeige gegenüber der Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport GV2 anzuzeigen. Der Verlust einer ausgehändigten MVG-Zeitkarte ist mit einer Verlustanzeige über das Online-Formular Fahrkostenbefreiung - Verlustanzeige mitzuteilen. Alle Anträge im Zusammenhang mit der Kostenfreiheit des Schulwegs der Landeshauptstadt München sind in elektronischer Form zu erstellen.

Weiterführende Informationen zur Durchführung der Kostenfreiheit des Schulwegs der Landeshauptstadt München und den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Seite Fahrtkostenerstattung Schulweg.

Rechtsgrundlagen


Einen möglichen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges regelt das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) sowie die Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV).

Datenschutzerklärung


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